ich, du, wir – füreinander – miteinander – Wir gestalten gemeinsam unser Lernzuhause!

Kinderschutzkonzept der GGS Astrid Lindgren

(Stand 2025)

Präambel:

Das Kinderschutzkonzept unserer inklusiven Grundschule basiert auf den Kinderrechten der UN-Kinderrechtskonvention und dem Leitbild „Ich – Du – Wir; Füreinander – Miteinander: Wir gestalten gemeinsam unser Lernzuhause!“. In unserem Lernzuhause setzen wir uns für ein respektvolles, unterstützendes und sicheres Miteinander ein, in dem alle Kinder ihre Stärken entfalten können. Wir glauben daran, dass durch ein starkes „Wir“ jeder Einzelne – „Ich“ und „Du“ – zur positiven Gemeinschaft beiträgt und sich wohlfühlt. Mit Hilfe des KSK wollen wir die Menschen in unserem Lernzuhause vor jeglicher Art der Gewalt (physisch, psychisch und sexualisiert) schützen und unsere Haltung verdeutlichen: wir lehnen jede Form der Gewalt ab.

Diese gemeinsame Haltung, die drei Schulregeln (Respekt-, Stopp- und Gesprächsregel) sowie der Verhaltenskodex stellen für alle Mitarbeiter*innen die Grundlage des pädagogischen Handelns dar:

  1. Ich spreche das Kind mit seinem bevorzugten Namen an
  2. Ich nutze eine respektvolle Sprache und beschäme niemanden
  3. Ich nutze bei Regelverstöße den Methodenkoffer und handele nach dem KSK.
  4. Ich halte mich an die vereinbarten Regeln und Absprachen
  5. Ich bin mir bewusst, dass ich ein Kind nur mit dessen Erlaubnis und in Absprache des Teams zum pädagogischen Zweck (beruhigen, trösten, fokussieren) berühren darf.

Kinderrechte:

Basierend auf den Kinderrechten sind im Gebäude und auf dem Schulgelände an verschiedenen Standorten die Rechte der Kinder visualisiert, um sie im täglichen Leben sichtbar und greifbar zu machen.

1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden

IchJedes Kind wird in seiner Individualität anerkannt und wertgeschätzt.
DuDu förderst den respektvollen Umgang miteinander und schätzt die Diversität in der Schulgemeinschaft.
Wir Gemeinsam setzen wir uns aktiv gegen Diskriminierung ein und schaffen ein Umfeld, in dem Vielfalt gefeiert wird.

2. Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden (s. auch Konzept zur Gesundheitserziehung)

IchJedes Kind wird in seiner gesunden und individuellen Entwicklung gefördert.
DuDu gestaltest und/oder nimmst Angebote, die die Entwicklung jedes Kindes unterstützen, wahr.
WirWir organisieren Veranstaltungen und Projekte, die das körperliche und geistige Wohlbefinden aller stärken.

3. Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken (s. Konzept zur Demokratieerziehung)

IchJedes Kind wird ermutigt, seine Meinung zu äußern und aktiv am Schulgeschehen teilzunehmen.
DuIn Klassenräten und Diskussionen hörst du anderen zu und respektierst unterschiedliche Perspektiven.
WirGemeinsam gestalten wir unsere Schule, indem wir die Meinungen aller einbeziehen und ernst nehmen.

4. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung (s. KSK)

IchIch weiß, dass ich in unserer Schule sicher bin und Schutz vor Gewalt habe.
DuDu unterstützt andere und setzt dich aktiv gegen Mobbing und Gewalt ein.
WirAls Gemeinschaft entwickeln wir klare Regeln und ein System, um Vorfälle zu melden und zu bearbeiten.



5. Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

IchJedes Kind hat eine Privatsphäre, die respektiert wird.
DuDu achtest darauf, die Privatsphäre aller Schüler*innen zu wahren.
WirGemeinsam schaffen wir ein Klima des Vertrauens, in dem sich alle sicher fühlen können.

6. Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht

IchJedes Kind hat das Recht auf eine qualitativ hochwertige Bildung.
DuDu lernst von- und miteinander und unterstützt alle in dem Lernprozess.
WirGemeinsam gestalten wir ein inklusives Lernumfeld, in dem jeder Zugang zu Bildung hat.

7. Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein

IchJedes Kind kann spielen und sich kreativ ausdrücken.
DuDu respektierst die Bedürfnisse aller Schüler*innen nach Spiel und Erholung.
WirGemeinsam organisieren wir Spiel- und Freizeitaktivitäten, die das Miteinander fördern.

8. Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten (s. Medienkonzept);

IchJedes Kind kann sich informieren und den Zugang zu wichtigen Informationen erhalten. Jedes Kind lernt, wie es sich sicher im Internet bewegen kann
DuDu teilst Wissen und Informationen und unterstützt und hilfst anderen, sicher und verantwortungsvoll mit digitalen Medien umzugehen.
WirGemeinsam lernen wir den verantwortungsvollen Umgang mit Informationen und Medien. Gemeinsam erarbeiten wir Regeln für den Umgang mit sozialen Medien und fördern Medienkompetenz

9. Kinder haben das Recht, im Krieg und auch auf der Flucht besonders geschützt zu werden

IchJedes Kind erfährt in der Schule Geborgenheit und Schutz vor Krieg.
DuDu gehst besonders einfühlsam auf geflüchtete Menschen ein und respektierst ihre Flucht- und Kriegserfahrung.
WirGemeinsam begrüßen wir geflüchtete Menschen und achten ihre individuellen Erfahrungen.

10. Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarf / Behinderungen haben das Recht auf besondere Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können (s. Förder- und Forderkonzept)

IchJedes Kind wird individuell unterstützt.
DuDu respektierst und förderst die besonderen Bedürfnisse aller Schüler*innen.
WirGemeinsam arbeiten wir mit Eltern und Fachkräften, um jedem Kind die bestmögliche Förderung zu bieten.

Allgemeine und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung:

Schulungen für das Personal:

  • Regelmäßige Fortbildungen und Konferenzen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal zu den Themen Kinderschutz, Inklusion und Diversität.
  • Absprachen zwischen Vor- und Nachmittag zur Sensibilisierung für Kinderrechte und den respektvollen Umgang miteinander (Kinderrecht des Monats, Verhaltenscodex)
  • Curriculumsarbeit, um differenziertes Arbeitsmaterial, das verschiedene Bildungsgänge bedenkt, zu erstellen
  • Fortbildungen und Konferenzen zum selbstständigen Lernen (Freiarbeit, kooperative Lernmethoden, Selbstreguliertes Lernen)

Elternarbeit:

  • Informationsabend für Eltern, um über das Kinderschutzkonzept, Kinderrechte und die Rolle der Eltern in der Schulgemeinschaft zu informieren.
  • Einbindung der Eltern in die Gestaltung von schulischen Aktivitäten und Projekten.
  • Informationsangebote für Eltern (Listen mit Adressen von Unterstützungsangeboten)

Schülerbeteiligung:

  • Förderung von Schüler*inneninitiativen, in denen Kinder aktiv an der Gestaltung ihrer Schule mitwirken können (s. Konzept zur Demokratieerziehung).
  • Durchführung von Umfragen und Feedback-Runden, um die Meinungen der Schüler zu sammeln und in Entscheidungen einfließen zu lassen

Kooperation mit externen Partner*innen:

  • Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen, Fachleuten und anderen Institutionen, um zusätzliche Unterstützung und Ressourcen bereitzustellen (Unterstützung durch den Träger Netzwerk e.V., Kooperation mit der InsoFa, Kooperation mit dem Kinderschutzbund, Kooperation mit Spielecircus)
  • Organisation von Projekten und Veranstaltungen, die das soziale Lernen und den Austausch zwischen den verschiedenen Gruppen fördern (Kooperation mit FS Lindweiler Hof).

Präventionsmaßnahmen:

  • Klassenraumgestaltung unter Aspekten des CRM und/ oder ChurerModell
  • Gruppenraumgestaltung unter dem Aspekt „der Raum als dritter Pädagoge“
  • Implementierung von Sozialem Lernen und Konfliktlösung (transparente Abfolge des Beschwerdemanagments)
  • Regelmäßige Angebote zur Förderung der sozialen Kompetenzen aller Schüler*innen (z.B. Team- und Vertrauensspiele)
  • Projekttage zum Thema Vielfalt und Teilnahme an Demos und Kundgebungen am Internationalen Anti-Rassismus-Tag (21.03.)
  • Interreligiöser Kalender mit Visualisierung des aktuellen Feiertages
  • jährliche Durchführung des Herbstlaufes und Spielefestes
  • wechselndes jährliches Gemeinschaftsfest (Sommer- und Lichterfest)
  • Trommelwoche, Physikantenshow sowie alle zwei Jahre Projekttage zur Bildung Nachhaltiger Entwicklung
  • Anmeldepflicht für Besucher*innen
  • drei Schulregeln mit individuellen Maßnahmenkoffer (u.a. Nachdenkzettel)
  • offener Anfang
  • Discopause und Spieleausleihe
  • kostenlose Brötchen für die Frühstückspause
  • Trinkmöglichkeit jederzeit
  • Vorbereitungsklasse nicht nur zum Deutschlernen, sondern auch um über Erlebtes zu sprechen
  • Etablierung einer offenen Feedbackkultur, in der alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ihre Erfahrungen und Vorschläge einbringen können. (wiederholte Abfrage zu „sicheren Orten“ unter Einbeziehung aller Beteiligten)
  • Durchführung von jährlichen Evaluationsgesprächen, um die Wirksamkeit des Kinderschutzkonzepts zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen (gemeinsame Konferenzen des Gesamtteams aus Vor- und Nachmittag).
  • Willkommenskultur mit persönlicher Begrüßung (Schultüte)

Umsetzung und Evaluation:

IchJede*r Einzelne ist verantwortlich für die Umsetzung des Kinderschutzkonzepts.
DuDu arbeitest in Teams aus Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen, Eltern und Schüler*innen, die aktiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts arbeiten.
WirRegelmäßige Evaluationsrunden und Feedbackgespräche helfen uns, das Kinderschutzkonzept kontinuierlich zu verbessern und anzupassen. Wir setzen uns klare Ziele und messen unseren Fortschritt, um sicherzustellen, dass alle Kinder in unserem Lernzuhause geschützt und gefördert werden.

Dokumentation:

  • Festhalten der Umsetzung der Handlungsschritte des Kinderschutzkonzepts (s. um eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für aktuelle Maßnahmen zu schaffen.
  • Ausgabe der wesentlichen Absprachen und des Verhaltenscodex mit Unterschrift des Erhaltens der Inklusionsbegleiter*innen und Ehrenamtler*innen und Student*innen

Fazit:

Unser Kinderschutzkonzept ist ein lebendiges und dynamisches Dokument, das die Grundlage für ein sicheres, inklusives und respektvolles Lernumfeld bildet. Das Leitbild prägt unser Handeln und fördert eine Kultur des Miteinanders, in der sich alle Kinder wohlfühlen und ihr volles Potenzial entfalten können. Wir sind gemeinsam verantwortlich dafür, unser Lernzuhause zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern, damit jedes Kind die bestmöglichen Chancen erhält.

Grundsätzlich lehnen wir jegliche Form der Gewalt ab (s. Schulregeln). Kommt es jedoch zu massiven Grenzüberschreitungen, auf die durch die vereinbarten individuellen Maßnahmen wie päd. Gespräch, Nachdenkzettel o.ä. nicht genügend reagiert werden kann, werden auf die festgelegten Maßnahmen des KSK (s. Vorgehensweisen in verschiedensten Situationen der sexualisierten oder anderen Gewalt) zurückgegriffen:

Vorgehensweisen in verschiedensten Situationen der sexualisierten oder anderen Gewalt:

Grüne Schrift = Handlung der Lehrkraft

Rote Schrift = Handlung des Krisenteams

Krisenteam:

  • H. Siebers (Vertretung: A. Jubelius)
  • H. Wahl (Vertretung: J. Scharper)
  • F. Hüttemann

Sexualisierte Gewalt unter Kindern:

1.Einzelgespräche mit dem betroffenen Kind Einzelgespräch mit übergriffigem Kind
2.Info an SL, GT-Leitung und / oder SSA / ggf. Konsequenzen durch SL/GT-Leitung
3.Information an die Eltern des betroffenen Kindes am selbigen Tag durch Leitung oder SSA
4.Beratung im Krisenteam (ggf. KL, GT-MA…) Beratung durch außerschulische Fachstellen
5.Gespräch mit dem übergriffigen Kind (Leitung oder SSA)
6.Gespräch mit den Eltern des übergriffigen Kindes
7.Gespräch mit den Eltern des betroffenen Kindes


Grundsätzlich immer wieder als Mantra: Hilfe holen ist kein Petzen!


Ständiger Austausch mit der KL und der Gruppenleitung

Sexualisierte Gewalt durch schulische Mitarbeiter*innen:

D
O
K
U
M
E
N
T
A
T
I
O
N
1.Gespräch mit dem Kind

(keine Suggestivfragen, kein Schweigeversprechen, Mut zusprechen, Verantwortung abnehmen, Hilfe zusagen, Danken für die Offenheit)
2.SL oder OGS-Leitung informieren

(Mitwisserkreis so klein wie möglich!!!)
3.Gespräch mit beschuldigtem/r Mitarbeiter*in

(Aufklärung/ schriftl. Stellungnahme, ggf. Weiterleitung an höhere Dienststelle) je nach Schweregrad Information der Eltern
4.Gespräch mit Leitung und beschuldigter Person, Eltern und Kind


Grundsätzlich: Ständiger Austausch mit der KL und der Gruppenleitung

Sexualisierte Gewalt im privaten Umfeld:

1.Info an SSA
2.SSA informiert SL / OGS Leitung
3.Gespräch mit dem Kind durch SSA
4.Beratung durch Fachstelle
5.Entscheidung im Krisenteam Elterngespräch Jugendamt Polizei


Grundsätzlich: Ständiger Austausch mit der KL und der Gruppenleitung