Handyordnung für Schulen NRW
GGS Astrid Lindgren
(Stand 21.05.2024)
Grundsätze
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1 Allgemeine Regelungen
Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt.
Während des Unterrichts müssen digitale Geräte ausgeschaltet oder im Flugmodus sein. Sie sind in der Tasche aufzubewahren und dürfen nicht aus der Tasche genommen werden.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft untersagt.
2.2 Sonderregelungen
Dringende Fälle: Schüler*innen dürfen im Sekretariat ihre Eltern kontaktieren.
Medizinische Gründe: Schüler*innen, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind (z.B. Diabetes), können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.
Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehenen Bereichen (Teamraum) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:
| Verstoß | Maßnahme |
| Erstmalige Missachtung der Regeln | Ermahnung durch die Lehrkraft |
| Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung | Temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Gerätes (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages) |
| Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts) | Elternkontakt, Einbehaltung des Gerätes, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit Abholung durch Eltern und Elterngespräch |
| Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende und jungendgefährdende Inhalte) | Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen |
Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Homepage einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
Orga-Club (vorgelegt am 05.05.2025)
Lehrerkonferenz (vorgelegt am 06.05.2025)
Kinderkonferenz (vorgelegt am 15.05.2025)
Schulkonferenz (vorgelegt am 20.05.2025)


